Schlüssel-Urteil: Niedersachsen sieht keinen Handlungsbedarf

Vor kurzem hatte sich der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenhändler (VDB) an die Innenministerien verschiedener Länder gewandt. Die Frage: Wie gehen die Länder mit dem sogenannten Schlüssel-Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Nordrhein-Westfalen um? Aus Bayern und Thüringen hieß es, dass sich nichts ändern würde. Es gebe keinen Anpassungsbedarf an der gängigen Verwaltungspraxis, da sich weder Waffengesetz noch die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften geändert hätten, so der Tenor.

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